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Begleitete Umgänge

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Können sich getrennt lebende Eltern bezüglich des Umgangs mit den gemeinsamen Kind/Kindern nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils dessen Befugnis zum Umgang regeln. Auch andere Bezugspersonen von Kindern können so einen Umgang beantragen. Oft betrifft das Großeltern, welche nach einer Trennung der Eltern der Umgang mit den Enkelkindern verwehrt wird.

Begleitete Umgänge finden in der Regel in unseren Räumlichkeiten statt oder wir nutzen die umliegenden städtischen Freizeitanlagen, wie z.B. einen Spielplatz. In Ausnahmefällen kann der Umgang auch in der Wohnung des Umgangsberechtigen stattfinden. Begleitete Umgänge werden in der Regel nach einer konfliktreichen Trennung eines Elternpaares eingerichtet, damit das Kind den von ihm getrennt lebenden Elternteil, die Geschwister oder auch die Großeltern besuchen kann.


Ziel ist es, den Umgang zwischen Eltern, Geschwistern und Großeltern wieder herzustellen, anzubahnen und positiv zu gestalten damit bestenfalls der Umgang ohne Unterstützung einer Fachkraft weiter laufen kann.

 

Das bietet Begleitete Umgänge

  • Ermöglichen eines sicheren Kontaktaufbaues zu dem umgangsberechtigten Elternteil mit Übergabe des Kindes.
  • Beaufsichtigtes Zusammensein von Kind/Jugendlichem mit dem Umgangsberechtigen und gegebenenfalls Unterstützung der Eltern- Kind- Kommunikation und Bewältigungauftretender Belastungsfaktoren.
  • Unterstützung bei der Gestaltung des Umgangs. Anleitung bei konkreten Situationen.
  • Nachbesprechung des Umgangs mit dem Umgangsberechtigten.
  • Dokumentation des betreuten Umganges.

 

Der Begleitete Umgang ist ein sehr konfliktreiches Arbeitsfeld. Die Maßnahme soll nicht länger als ca. ein halbes Jahr dauern, natürlich mit dem Ziel, dass die Eltern dazu befähigt werden den Umgang selbst zu regeln und ihre Konflikte und Verletzungen auf der Beziehungsebene als Paar von der Beziehung zu ihren Kindern trennen zu können. Als Gründe für den Begleiteten Umgang werden von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, meistens genannt: Anbahnung des Kontaktes wegen langer Kontaktunterbrechung, Angst, vom Umgangsberechtigungen vor dem Kind schlecht gemacht zu werden, Kontaktverweigerung des Kindes, Gewalt in der Beziehung, Angst vor Entführung, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit des Umgangsberechtigen.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass für den Begleiteten Umgang nur die Fachleistungsstunden für den Umgangskontakt zwischen dem Kind und dem Umgangsberechtigten geleistet werden. Für Beratung, Gespräche mit den Eltern bleibt dann kein Raum. Zum Einen haben wir fast ausschließlich Kontakt mit den Umgangsberechtigten und nur in der Übergabesituation mit dem Elternteil, bei dem das Kind lebt. Zum Anderen können Gespräche in dieser Umgangssituation schlecht geführt werden, weil ja immer die Kinder mit dabei sind.

Begleiteter Umgang bei Pflegekindern kann ebenfalls im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart oder durch das Gericht angeordnet werden (§ 1684 Abs. 4 BGB).

Team

SopHi

Unser Team setzt sich aus Mitarbeitern verschiedener Professionen zusammen.

Leistungen

Leistungen

SopHi bietet in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe verschiedene Hilfen zur Erziehung an.

Methoden

Methoden

Hier finden Sie unsere verschiedenen Methoden.

SopHi - Sozialpädagogische Hilfen GmbH

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