Hilfe für junge Volljährige

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Nach der Empfehlung des Bayrischen Landesjugendamtes orientieren sich die Hilfen für junge Volljährige in ihrer Ausgestaltung grundsätzlich an den Hilfen zur Erziehung, soweit sie für junge Erwachsene angemessen sind.

In unserer Arbeit handelt es sich bei dieser Maßnahme meistens um Jugendliche, die im Laufe der Betreuung im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft oder einer Sozialpädagogischen Familienhilfe volljährig geworden sind und dann die Hilfe selber weiter beantragen.

 

Diese Form der Hilfe wird auch angewandt, wenn die jungen Volljährigen in eine eigene Wohnung ziehen und dabei Unterstützung brauchen.