Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft.JPG

Nach den Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes zählt die Erziehungsbeistandschaft zu den klassischen ambulanten Hilfen zur Erziehung. Sie ergänzt und unterstützt die familiäre Erziehung und bezieht das soziale Umfeld soweit wie möglich in die Arbeit mit ein.

Bei dieser Maßnahme steht das Kind, meist handelt es sich um einen Jugendlichen, im Mittelpunkt der Betreuung. Eltern können beim Jugendamt eine Erziehungsbeistandschaft beantragen, wenn sich die Probleme innerhalb der Familie und im sozialen Umfeld des Kindes häufen und für sie nicht mehr händelbar sind.

Schwierigkeiten der Jugendlichen sind z.B. psychische Probleme, Suchtprobleme, Beziehungsprobleme mit den Eltern, Schul- und Ausbildungsprobleme bis hin zu Schulverweigerung.

Auch diese Maßnahme ist auf längere Zeit angelegt und auf die Mitarbeit bzw. die Zusammenarbeit des Kindes bzw. des Jugendlichen mit den Betreuern angewiesen. Das Sorgerecht der Eltern wird mit dieser Maßnahme nicht beeinträchtigt.

 

Das bietet SopHi in der Erziehungsbeistandschaft:
  • Durch Beziehungsaufbau eine tragfähige Arbeitsgrundlage bereiten
  • Die Kommunikationsfähigkeit und Erziehungsbedingungen des Jugendlichen fördern
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Erarbeitung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
  • Die Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen unterstützen und Strategien zur Bewältigung von Problemen und Krisen erarbeiten
  • Durch Freizeitangebote eigene Ressourcen und Fähigkeiten beim Jugendlichen erkennen und fördern und an eine sinnvolle Freizeitgestaltung heranführen
  • Förderung der schulischen und beruflichen Eingliederung und die Kooperation mit den Bildungseinrichtungen
  • Selbstschädigendes Verhalten erkennen und mit dem Jugendlichen durch zusätzliche Hilfsangebote ( Suchtberatung, Therapeuten und Ärzte) abwehren
  • Verselbständigung als Hilfe zur Selbsthilfe